Leasingzinse von Kompetenzstücken im Existenzminimum berücksichtigt werden, wenn der Schuldner sich über die effektive Zahlung ausweist. Wie es sich damit genau verhält, kann hier offen bleiben, weil der vom Beschwerdeführer abgeschlossene Leasingvertrag erst vom 4. November 2003 datiert und auf eine feste Vertragsdauer vom 1. Dezember 2003 bis 30. November 2008 abgeschlossen wurde. Im Jahresabschluss 2003 ist für Fahrzeugleasing bereits ein Betrag von Fr. 4'640.-- berücksichtigt, was den vom Beschwerdeführer beanspruchten monatlichen Betrag übersteigt, wenn man bedenkt, dass K. das Leasingfahrzeug offenbar erst im November oder Dezember 2003 übernommen hat.