66 B. Gerichtsentscheide 2239 pflicht unterstehen, von Selbständigerwerbenden und von nicht erwerbstätigen Versicherten (Alfred Maurer, Bundessozialversicherungsrecht, Basel und Frankfurt a. M. 1994, S. 118). Die rechtskräftig festgesetzten Nachtragsbeiträge des selbständigerwerbenden Beschwerdeführers sind somit herabsetzbar, falls die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Der Herabsetzungsentscheid muss auf diejenigen ökonomischen Verhältnisse des Schuldners abstellen, die im Zeitpunkt gegeben sind, da er zahlen sollte.