geholten Gutachten von externen Spezialärzten, welche auf Grund eingehender Beobachtungen und Untersuchungen sowie nach Einsicht in die Akten Bericht erstatten und bei der Erörterung der Befunde zu schlüssigen Ergebnissen gelangen, bei der Beweiswürdigung volle Beweiskraft zuzuerkennen sei, solange nicht konkrete Indizien gegen die Zuverlässigkeit der Expertise sprechen (Erw. 1 mit Hinweis auf BGE 125 V 353). 2239 Herabsetzung von AHV/IV/EO/FAK-Beiträgen. Unzumutbarkeit der Entrichtung der vollen Beiträge, wenn der Versicherte bei Bezahlung des vollen Betrages seinen Notbedarf und denjenigen seiner Familie nicht decken könnte; Art. 11 AHVG