Eine gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) am 23. März 2005 abgewiesen worden (U 358/04). Das EVG betonte, dass den im Rahmen des Verwaltungsverfahrens durch den Unfallversicherer ein- 65 B. Gerichtsentscheide 2239