So veranlasste er zusätzlich eine Magnetresonanzuntersuchung, um die Entwicklung der Hirnatrophie festzustellen. Aufgrund aller Untersuchungsergebnisse, insbesondere aufgrund der fehlenden Marklagerveränderung und dem fehlenden Antikörpernachweis, schloss er die Diagnose Neuroborreliose aus. Bei dieser Beurteilung ging er vom Stand der heute gültigen Schulmeinung aus (Falldefinition einer Neuroborreliose). Er diagnostizierte eine in ihrer Aetiologie ungeklärte neurodegenerative Erkrankung.