Nach Meinung des Gutachters geben die bildgebenden Verfahren keine Hinweise auf Marklagerveränderungen, welche ihrerseits auf eine aktive Borreliose hinweisen könnten. Die Liquoruntersuchungen seien zwar mit einem Status nach Lyme Borreliose vereinbar, eine aktive Neuroborreliose sei aber auszuschliessen, da keine intrathekale Antiborrelien-Antikörperbildung dokumentiert werden könne. Diese seien für die Falldefinition einer Neuroborreliose gefordert. Auch in der aktuellen medizinischen Literatur gebe es keine Hinweise, dass die fronto-temporale Atrophie etwas mit einer Lyme- Infektion zu tun haben könnte. Zur gleichen Beurteilung kamen Dr. med.