waltung (als Holdingzweck) und im speziellen durch das passive Halten von Immaterialgütern bedingt sind. Mit dem Halten von Marken, Patenten und anderen Immaterialgütern können nur Dienstleistungen an eine Tochter verbunden werden, welche zwar das entgeltliche, jedoch passive Halten ermöglichen und nicht darüber hinaus den Charakter einer aktiven zusätzlichen Geschäftstätigkeit in der Schweiz annehmen. Zu einer ähnlichen Auslegung des in Bezug auf die Geschäftstätigkeit allerdings nicht durchwegs identischen Wortlautes von Art.