Entsprechend verfügt sie über die Gesamtheit der Beteiligungsrechte oder die Stimmenmehrheit an mehreren Gesellschaften im In- und Ausland, übt Finanzierungstätigkeiten aus, hält und verwertet Marken, Patente sowie Know-how und erbringt gruppeninterne Dienstleistungen (Marketing, Controlling und dgl.). Im Anschluss an eine Besprechung zwischen dem Treuhänder der D-AG und der kantonalen Steuerverwaltung wurde der D-AG das Holdingprivileg gemäss Art. 49 Abs. 3 des alten, bis Ende 2000 in Kraft gewesenen Steuergesetzes (aStG, vom 27.4.1958) für das erste Geschäftsjahr vom 1.7.1994 bis 30.6.1995 gewährt.