Die unter einem separaten Titel "Haftung" zusammen mit weiteren Haftungen eingefügte Ehegattenhaftung setzt keine Steuernachfolge, sondern das eheliche Zusammenleben der Ehegatten voraus. Der Tod des einen Ehegatten vermag am vorangegangenen Zusammenleben der Ehegatten nichts mehr zu ändern, weshalb auch die solidarische Haftung der Ehegatten für den bis zum Todestag aufgelaufenen Gesamtsteuerbetrag unverändert bestehen bleibt.