44 B. Gerichtsentscheide 2234 Unternehmenskommunikation" zumindest nützlichen Sprachaufenthaltes kann unter diesen zeitlichen Umständen noch durchaus von einer zusammenhängenden Ausbildung gesprochen werden. e) Dieser Ausbildungszusammenhang wäre indessen nicht mehr gegeben, sobald eine Weiterbildungsmassnahme bloss der abgeschlossenen Grundausbildung und nicht dem Erwerb eines anerkannten, die Grundausbildung vertiefenden Abschlusses dient oder dafür vorausgesetzt wird (Erstausbildung);