Nach Angaben der Kantonsschule selber (www.kst.ch) berechtigt dieser Abschluss ohne anschliessenden Erwerb auch der kaufmännischen Berufsmatura nicht zum prüfungsfreien Übertritt in eine Fachhochschule. Dass die Tochter S. erst per Oktober 2001 in die Fachhochschule Winterthur (ZHW) eingetreten ist, schadet deshalb nicht, weil sie gemäss Art. 3 Abs. 1 FHSV nebst einer mindestens einjährigen geregelten Berufserfahrung zusätzlich noch eine Aufnahmeprüfung vorzubereiten und zu bestehen hatte, um überhaupt zum Fachhochschulstudium zugelassen zu werden. Unter Berücksichtigung ihres für den Studiengang "Fachjournalismus und