Sie akzeptiert in einem konkreten Fall einen Unterbruch zwischen Lehrende und Beginn des Studiums von drei Jahren, damit noch von einer zusammenhängenden Ausbildung gesprochen werden könne, und betont anderseits, dass den Fachhochschulanwärtern eine Berufspraxis von mindestes einem Jahr nahe gelegt werde. Im vorliegenden Fall hat die Tochter S. 1997 an der Kantonsschule in Trogen das Handelsdiplom erworben. Nach Angaben der Kantonsschule selber (www.kst.ch) berechtigt dieser Abschluss ohne anschliessenden Erwerb auch der kaufmännischen Berufsmatura nicht zum prüfungsfreien Übertritt in eine Fachhochschule.