StG abgezogen werden. Der Betrag wird um erhaltene Stipendien bis minimal Fr. 4'000 gekürzt. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung werden diese Sozialabzüge nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht festgelegt. Um den beantragten Maximalabzug von Fr. 10'000 für die volljährige Tochter S. zu gewähren, müssten somit am Ende der Steuerperiode 2001 die folgenden fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: