Dieses Ergebnis deckt sich mit anderen klaren Indizien: So wurde im Auto gemäss Polizeirapport zum Beispiel keine Whiskyflasche gefunden, obwohl der Angeklagte angab, diese habe im Wagen gelegen. Der Angeklagte konnte sodann keine näheren Angaben zur Grösse der Flasche oder zur Marke des gekauften Whiskys machen oder gar einen Kassenzettel vorweisen. Nicht mit einem raschen Nachtrunk einer grossen Menge Whisky zu vereinbaren, ist schliesslich die ärztliche Untersuchung im Kantonalen Spital H. (act. 3).