Er habe die ganze Flasche getrunken. An die Grösse der Whiskyflasche konnte der Angeklagte sich zwar nicht mehr genau erinnern, er meinte in der Befragung an Schranken aber, es seien 7 dl gewesen. Als Trinkende gab der Angeklagte gegenüber dem Arzt, der die Blutprobe entnahm, 16.30 Uhr an. Das Obergericht hat den Ablauf, wie er vom Angeklagten selbst geschildert worden ist, dem Institut für Rechtsmedizin St. Gallen (IRM) zur Begutachtung unterbreitet. Der Experte des IRM gelangte zum Schluss, dass ein Konsum von 0.6 bis 0.7 Liter Whisky nötig gewesen wäre, um die beim Angeklagten gefundene Blutalkohol-Konzentration zu erklären. Wenn H. in so kurzer Zeit eine 7 dl-Flasche Whisky ge-