Retentionsrecht. Ob ein Mietobjekt zu Wohn- oder Geschäftszwecken gemietet wurde und daher ein gesetzliches Pfandrecht an den beweglichen Sachen im Mietobjekt besteht oder nicht, ist eine Frage des materiellen Rechts. Das Betreibungsamt kann die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses nur ablehnen, wenn das Retentionsrecht offensichtlich nicht besteht.