Gemäss Art. 74 Abs. 1 SchKG hat der Betriebene den Rechtsvorschlag sofort dem Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert 10 Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären. Nach beendigter Zustellung kann der Rechtsvorschlag nicht mehr gegenüber einem Postboten oder Beamten erklärt werden. Es kann dann nurmehr die schriftliche Erklärung des Rechtsvorschlages mit Hilfe der Post dem Betreibungsamt zugestellt werden (Balthasar Bessenich in Adrian Staehelin/Thomas Bauer/Da- 119