Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand. Strafzumessung und Widerruf. Dritttäter. Die Appellation richtet sich gegen das Strafmass in der Höhe von sieben Monaten Gefängnis sowie gegen den Widerruf der Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine vierwöchige Gefängnisstrafe.