Bestätigt werden die Angaben der Angeklagten im Übrigen von R., der angibt, es seien Banderolen um das Geld herum gewesen und dieses sei gebündelt und gezählt von einer Bank gewesen. Nachdem sich die Angeklagte mit dieser Aussage selbst belastet – bei Banken deponiertes Geld spricht, wie nachfolgend ausgeführt wird, eher gegen unsauberes Geld – ist von deren Richtigkeit auszugehen. Somit ist für das Gericht erstellt, dass die Fr. 660'000.-- von einem oder mehreren Bankkonti bezogen wurden.