Sachverhalt: X. übergab der Angeklagten Ende Februar 1996 in den Büroräumlichkeiten eines Restaurants in St. Gallen Bargeld in der Höhe von Fr. 660'000.-- zur Aufbewahrung. In der Folge unternahm X. mehrere vergebliche Versuche, das Geld von der Angeklagten zurückzuerhalten. Letztere übergab zwischenzeitlich Fr. 500'000.-- ihrem Bekannten R., der diesen Betrag in Deutschland gewinnbringend anlegen wollte. Zu diesem Zweck überliess R. das Geld K., welcher in Deutschland unter Anderem wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Die restlichen Fr. 160'000.-- verwendete die Angeklagte für die Bezahlung eigener Bedürfnisse und Schulden.