Hätte die Zeiterfassung und das Gleitzeitreglement für Schichtarbeiter keine Geltung gehabt, hätte die Schichtarbeit gar nicht ins Reglement gehört und hätte es auch keinen Sinn gemacht, für die Schichtarbeiter monatliche Präsenz-Detaillisten zu führen. Zwischen diesen Listen und den Monatsabrechnungen, in denen unter der Rubrik Überzeit jeweils 0,00 Stunden ausgewiesen wurde, besteht daher ein Widerspruch. Der Kläger hat zwar, soweit ersichtlich, die Monatsabrechnungen nicht beanstandet. Die entsprechenden Formulare haben aber andererseits auch sein Visum in der dafür vorgesehenen Rubrik nicht enthalten.