B. Gerichtsentscheide 3421 3421 Arbeitsvertrag. Überstundenentschädigung (Art. 321c OR). Wird die Arbeitszeit durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem registriert, weiss der Arbeitgeber durch eigene Vorkehren davon, dass der Arbeitnehmer Überstunden leistet. Will er sie verhindern, muss er einschreiten. Auf den Anspruch auf Überstundenentschädigung kann der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht verzichten (Art. 341 OR).