B. Gerichtsentscheide 2231 Buskosten für M. bis zum Ende der Mittelstufe sowie für O. (und ab der Oberstufe auch für M.) jeweils noch für das Wintersemester zu erstatten hat. VGer 26.11.2003 2231 Submission. Aufschiebende Wirkung (Art. 4 Abs. 3 GöB). Mangelhafte Begründung der Zuschlagsverfügung (5 Abs. 2 GöB). Die mangelhafte Begründung einer Zuschlagsverfügung führt in der Regel dazu, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt wird.