Anders als die Vorinstanz kommt das Gericht zum Schluss, dass auch einem Oberstufenschüler namentlich über die Mittagszeit nicht genügend Zeit zum Essen und zur Erholung verbleibt, wenn er über den Mittag für den Fussweg hin und zurück rund 80 Minuten aufwenden muss. Die Gemeinde ist deshalb verpflichtet, dem Oberstufenschüler O. die kostenlose Benutzung des öffentlichen Busses wenigstens während den Wintermonaten zu ermöglichen. Aus Praktikabilitätsgründen ist die Gemeinde Speicher zur Tragung der ausgewiesenen Buskosten jeweils ab Ende der Herbstferien bis zu Beginn der Frühlingsferien zu verpflichten.