Richtig ist allerdings, dass der Weg teilweise durch ein unbewohntes Waldgebiet führt. Unter diesen Umständen kommt das Gericht anders als der Gemeinderat zum Schluss, dass dieser Schulweg zumindest einem Kind in der Mittelstufe (4. - 6. Klasse) nicht täglich viermal zu Fuss abverlangt werden kann. Mit der Vorinstanz und dem Gemeinderat ist hingegen davon auszugehen, dass M. der Schulbesuch mit dem öffentlichen Bus zuzumuten ist, nachdem dieser auf den Schulschluss und -wiederbeginn weitgehend abgestimmt ist und ihr die Einnahme des Mittagessens zu Hause erlaubt.