von drei Kilometern Länge und einem Höhenunterschied von 215 Metern, für den bei wenig prekären Schneeverhältnissen 45 Minuten aufzuwenden waren, nicht beanstandet wurde, stammt aus dem Jahre 1941 und dürfte heutiger Auffassung namentlich im Bereich einer Agglomerationsgemeinde nicht mehr entsprechen. Dazu kommt, dass das Alter der damals betroffenen Kinder nicht ersichtlich ist. In einem neueren Entscheid hat der Bundesrat erwogen, ein Schulweg von 2.5 Kilometern und 500m Gefälle, teilweise auf einem steilen Naturweg, sei für Kinder der ersten bis dritten Klasse bei einem Zeitbedarf von knapp 40 Minuten nicht zumutbar (VPB 2000/64.56, Erw. 5.1.und 5.2).