Die Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird gemäss Art. 823 des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR; SR 220) nach den Bestimmungen über die Liquidierung einer Aktiengesellschaft durchgeführt. Per 3. März 2003 wurde gemäss Art. 823 OR die Bilanz erstellt. Der dreimalige Liquida- tions-Schuldenruf (Art. 742 Abs. 1 OR und 745 Abs. 2 OR) wurde am 19., 20. und 21. März 2003 im Schweizerischen Handelsblatt veröffentlicht. Die Liquidation ist erst mit der Verteilung der Aktiven an die Gesellschafter frühestens ein Jahr nach dem dritten Schuldenruf abgeschlossen (Art. 745 Abs. 2 OR).