4. Z. war und ist Gesellschafter der F. GmbH. Das Arbeitsverhältnis wurde auf den 31. Dezember 2002 gekündigt. An der ausserordentlichen Gesellschafterversammlung der F. GmbH wurde am 3. März 2003 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und Z. als Liquidator bestimmt. Im Auszug des Handelsregisters vom 24. März 2003 ist Z. als Gesellschafter, Geschäftsführer und Liquidator aufge- 71 B. Gerichtsentscheide 2228