Der Beschwerdeführer Z. ist Gesellschafter der F. GmbH und war bis 31. Dezember 2002 auch deren Geschäftsführer. Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 3. März 2003 in das Handelsregister eingetragen, wobei Z. als Gesellschafter, Geschäftsführer und Liqiudator aufgeführt wurde. Ebenfalls per 3. März 2003 meldete sich Z. bei der Arbeitslosenkasse zur Stellenvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an.