sowie eine Kinderrente von Fr. 5'709.--, insgesamt Fr. 34'254.-- pro Jahr und ab 1. Oktober 2001 Alterskapitalgutschriften auf der Basis eines versicherten Verdienstes von Fr. 51'900.-- auszurichten. Das Verwaltungsgericht hiess diese Klage mit Entscheid vom 11. Dezember 2002 gut. Eine gegen dieses Urteil erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Pensionskasse Appenzell A.Rh. hiess das Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) am 17. Februar 2004 wie folgt gut (B 35/03):