ab. Mit Klage vom 1. Juli 2002 liess X. beim Verwaltungsgericht beantragen, die Pensionskasse Appenzell Ausserrhoden sei zu verpflichten, ihr auf Grundlage eines Beschäftigungsgrades von 100% und eines versicherten Verdienstes von Fr. 51'900.-- eine Nachzahlung von Fr. 7'518.15 nebst Verzugszins auf den vom 1. Oktober 2001 bis 30. Juni 2002 ausgerichteten Invaliden- und Kinderrenten auszurichten; ab 1. Juli 2002 seien ihr eine Invalidenrente von Fr. 28'545.-- 58 B. Gerichtsentscheide 2226