Sachverhalt X. war ab 1. Februar 1990 als Teilzeitangestellte des Kantons Appenzell Ausserrhoden Mitglied der kantonalen Pensionskasse. Ihr Beschäftigungsgrad betrug bis 14. August 1999 70%. Für die Zeit vom 15. August 1999 bis 31. Dezember 2000 bewilligte ihr der Regierungsrat eine Erhöhung ihres Pensums auf 100%. Ab 26. September 2000 war X. krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Vom 1. Januar 2001 bis zum 30. September 2001 wurde ihr eine Lohnfortzahlung auf der Basis eines Beschäftigungsgrades von 70% ausgerichtet. Auf den 31. Oktober 2001 wurde das Anstellungsverhältnis aufgelöst.