Sachverhalt: In der Grundpfandbetreibung Nr. 9861511 gelangte am 16. November 2001 das Grundstück Parz. Nr. 1292 zur Versteigerung und wurde den Eheleuten G. zum Preise von Fr. 240'000.-- zu Gesamteigentum zugeschlagen. Die Ersteigerer leisteten die in den Steigerungsbedingungen vorgesehene Baranzahlung von Fr. 50'000.--, nicht jedoch den restlichen Kaufpreis von Fr. 190'000.--, weshalb der Zuschlag aufgehoben und das Objekt erneut zur Steigerung gebracht werden musste. Es wurde schliesslich am 15. Februar 2002 zum Preise von Fr. 230'000.-- von A. erworben.