Sachverhalt: In der Betreibung Nr. 9861517 gelangte am 23. November 2001 das der S. GmbH gehörende Grundstück Parz. Nr. 3318 zur Versteigerung. Es wurde der G.T. GmbH zum Preise von Fr. 850'000.-- zugeschlagen. Die Ersteigererin leistete die in den Steigerungsbedingungen vorgesehene Baranzahlung von Fr. 50'000.--, nicht jedoch den restlichen Kaufpreis von Fr. 800'000.--, weshalb das Betreibungsamt H. den Zuschlag am 27. Dezember 2001 aufhob. Eine zweite Versteigerung unterblieb. Mit Verfügung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichts Kreuzlingen wurde über die Eigentümerin und Grundpfandschuldnerin infolge Insolvenzerklärung gestützt auf Art.