Dritttäter Alkoholisierung Dritttäter geringfügig (0.8-1.19) 6-7 Monate Gefängnis unbedingt mittel (1.2-1.79 ) 7-8 Monate Gefängnis unbedingt schwer (über 1.8) 8-10 Monate Gefängnis unbedingt - Grundlagen: alle Taten innert 10 Jahren seit der ersten Verurteilung mindestens ein Strafvollzug zwei längere Führerausweisentzüge - Ärztliche Abklärung, ob medizinische Anhaltspunkte für eine Alkoholerkrankung vorliegen. Vierttäter oder Mehrfachwiederholungstäter 10 bis 15 Monate Gefängnis unbedingt