96 B. Gerichtsentscheide Alkoholisierung - - bedingte Strafen sind mit einer Busse zu verbinden; Bussenhöhe ein halbes Monatsnettoeinkommen, mindestens aber Fr. 1’000.--. - bei unbedingten Strafen ist auf eine Busse zu verzichten, sofern nicht Halbgefangenschaft (bis ein Jahr Freiheitsentzug, bei regelmässiger Arbeitstätigkeit) oder gemeinnützige Arbeit (bis 3 Monate Freiheitsentzug) möglich und/oder eine weitere Übertretung von Verkehrsregeln zu ahnden ist.