Sachverhalt: Im Rahmen der Tour-de-Suisse-Durchfahrt in W. kam es am Freitag, 22. Juni 2001 zu Strassensperrungen durch die Polizei. So wurde namentlich auch die sog. „Hirschen-Kreuzung“ für den Verkehr aus Richtung H. durch ein Gitter abgesperrt. Dadurch bildete sich eine stehende Fahrzeugkolonne, an welcher der Angeklagte, der von H. Richtung U. unterwegs war, vorbeifuhr. Der beim Absperrgitter postierte Polizeibeamte verzeigte in der Folge den Angeklagten wegen diverser Verkehrsregelverletzungen.