landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Tieren, Reitern und Velofahrern gerechnet werden. Weiter führt längs der Strasse das Trasse der Appenzellerbahn mit mehreren Haltestellen, so dass besonders an einem Auffahrtsvormittag auch vermehrt Wanderer verkehren konnten. Die Behauptung des Angeklagten, dass überhaupt kein Verkehr geherrscht habe, lässt sich, da der Polizeirapport keine diesbezüglichen Feststellungen enthält, weder widerlegen noch bestätigen, ist aber aufgrund allgemeiner Erfahrung als unzutreffend abzulehnen. Erschwerend ist schliesslich, dass der Angeklagte, auf seiner Probefahrt noch eine Soziusfahrerin mit sich führte, welche er durch sein Verhalten gefährdet hat.