Der Verunfallte wurde durch die Rega ins Kantonsspital St. Gallen überführt. Die ärztliche Untersuchung in der Klinik für Neurochirurgie ergab glücklicherweise keine gravierenden Verletzungen. Es wurden lediglich eine Knieprellung rechts, eine Hüftprellung links und eine Hirnerschütterung festgestellt. Mit von der Staatsanwaltschaft bestätigter Überweisungsverfügung des Verhöramtes erfolgte die Leitung von N., Inhaber der Schreinerei und Lehrmeister des Verunfallten, K., Architekt und Projektverfasser, sowie X., Vorarbeiter des Gerüstbauers, an das Kantonsgericht zur 84 B. Gerichtsentscheide 3403