unfähigkeit gemacht. Nachdem die Beschwerdeführerin zur neuropsychologischen sowie zur ORL-Untersuchung am Kantonsspital nicht erschienen ist, wurde sie auf Anraten von Dr. med. C., MEDAS, und von Dr. med. H. vom regionalen ärztlichen Dienst der IV zum Untersuch an der ORL-Klinik des Universitätsspitals Zürich angemeldet. Die IV-Stelle ist damit ihrer Aufgabe, die medizinische Situation und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit umfassend abzuklären, nachgekommen. Die Beschwerdeführerin widersetzte sich diesen Untersuchungen, obwohl die IV-Stelle deren Notwendigkeit gründlich abgeklärt hatte.