Die gesetzliche Ordnung sieht somit vor, dass jeder Gläubiger, der sich an einem Konkursverfahren beteiligt hat, und dessen Forderung vom Schuldner anerkannt worden ist, für den im Konkurs schliesslich erlittenen Ausfall in Form des Konkursverlustscheines einen provisorischen Rechtsöffnungstitel erhält. Der Verlustschein ist eine öffentliche Urkunde, mit der die Anerkennung der Forderung durch den Schuldner festgestellt wird.