B. Gerichtsentscheide 3387 begann. Mit der am 25. April 2001 der Post übergebenen Appellationsschrift wurde die Frist von fünf Tagen eingehalten. Die Appellation erfolgte somit rechtzeitig. OGP 5.7.2001 3387 Rechtsöffnung. Tilgung durch Verrechnung bejaht für eine vom Gemeinschuldner anerkannte Schuld aus Konkursverlustschein (Art. 81 Abs. 1, 82 und 265 Abs. 1 SchKG).