Die X.- Treuhandkanzlei AG hat in der Folge beim Konkursamt Bern eine Forderung im Betrage von Fr. 2'683.65 angemeldet, welche von A. anerkannt worden war. Am 26. Mai 1997 hat das Konkursamt Bern der X.-Treuhandkanzlei AG einen Verlustschein über den angemeldeten, anerkannten und kollozierten Betrag ausgestellt. Die X.-Treuhandkanzlei AG hat A. im Jahre 1998 für den Verlustscheinsbetrag betrieben, worauf diese Rechtsvorschlag erhoben hatte, mit der Begründung, sie sei nicht zu neuem Vermögen gekommen. Das Betreibungsamt Bern hat darauf den Rechtsvorschlag dem Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises VI Bern-Laupen vorgelegt.