Hierzu gilt es, verschiedene Positionen, sei es auf der Einkommensseite oder beim Bedarf zu bewerten bzw. abzuschätzen. Es mag zutreffen, dass sich eine Position bei näherer Betrachtung oder aufgrund weiterer Abklärungen als falsch herausstellen kann. Dabei kann sich eine Korrektur im einen Fall zu Gunsten einer Partei auswirken, im andern zu ihren Ungunsten. Im Rahmen einer Willkürprüfung ist vorab das Gesamtergebnis im Auge zu behalten, und es ist nicht vordringliche Aufgabe der Justizaufsichtskommission, eine Neubewertung der vom Massnahmerichter ermittelten Positionen vorzunehmen.