Unentgeltliche Rechtspflege. Beschwerdeverfahren. - Unzulässigkeit des Beschwerdeantrages, soweit dieser über das Begehren um Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Rückweisung an den Vorrichter zu neuem Entscheid hinaus geht. - Unzulässigkeit appellatorischer Kritik und der Einreichung neuer Akten (Art. 280 ff. ZPO).