B. Gerichtsentscheide 3382 2.2. Strafrecht 3382 Veruntreuung. Der mit dem Verkauf einer Liegenschaft betraute Mäkler, der von einem Kaufsinteressenten eine Anzahlung entgegennimmt und diese, nachdem der Kauf nicht zustandegekommen war, für sich verwendet mit der Begründung, das Geld stelle Entschädigung für seine Mäklertätigkeit dar, begeht eine Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 al. 2 StGB).