18.1 Abs. 3 AVB verlange. Sie ernannte X. als ihren Sachverständigen. A. hat die Person des Sachverständigen X. in der Folge wegen Befangenheit abgelehnt. Seinen Sachverständigen hat A. neun Monate später in der Person von O., Architekt 85 B. Gerichtsentscheide 3381