B. Gerichtsentscheide 3381 3381 Schiedsgutachter. Ablehnung. Das Institut des Schiedsgutachters ist materiell-rechtlicher Natur. Sehen die Vertragsbestimmungen vor, dass die Schadensermittlung erst nach der Bestimmung des Schiedsgutachters erfolgen soll, so ist ein Ablehnungsgrund zu bejahen, wenn der Gutachter der einen Partei bereits vorher Abklärungen zur Feststellung des Schadens vorgenommen hat (Art. 67 VVG).