Die Organstellung der Beklagten ist unbestritten, da sie alle während unterschiedlicher Zeitdauer dem Stiftungsrat der Klägerin angehört hatten. Die Personalfürsorgestiftung S. wurde am 18. Dezember 1978 errichtet. Am 1. April 1996 wurde über die Stifterfirma, die S. AG, der Konkurs eröffnet. Die Klägerin hatte Forderungen im Betrag von Fr. 474'034.20 angemeldet, welche im vollen Betrage kolloziert worden waren. Für diesen Betrag wurde der Klägerin am 16. Oktober 1997 ein Verlustschein ausgestellt. Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten nicht den vollen Schadensbetrag geltend, sondern lediglich Fr. 155'811.--.