B. Gerichtsentscheide 2213 verfahren oder eine von der bisherigen Praxis abweichende Methode anzuwenden, welche sich auf geeignete anderweitige Schätzungswerte stützt und zu angemessenen Ergebnissen führt. Die Verfügungen vom 14. Mai 2001 und vom 16. Mai 2001 werden deshalb aufgehoben und die Ausgleichskasse wird angewiesen, im Sinne der Erwägungen neu zu verfügen. VGer 13.12.2000 2213